Allgemeine Geschäftsbedingungen
Foto- und Videoaufträge · Stand: Juli 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über fotografische und videografische Leistungen zwischen
Domenic Schmidt
handelnd unter „Fotowerft-Hamburg"
Prökelmoor 1
22179 Hamburg
Deutschland
E-Mail: kontakt@fotowerft-hamburg.de
Telefon: 040/78056475
— nachfolgend „Fotograf" genannt — und seinen Auftraggebern.
Auftraggeber können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Fotograf ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Darstellungen und Leistungsbeschreibungen auf der Website stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Anfragen über das Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch oder über soziale Medien sind unverbindlich.
Der Fotograf erstellt auf Grundlage der Anfrage ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb der darin genannten Frist in Textform annimmt. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind das angenommene Angebot, diese AGB und gegebenenfalls ergänzende individuelle Vereinbarungen.
Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung. Hierdurch entstehende zusätzliche Leistungen können gesondert berechnet werden, wenn der Auftraggeber vorher über die Mehrkosten informiert wurde. Vertragssprache ist Deutsch.
Der Vertragstext wird im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Der Auftraggeber erhält das Angebot und die wesentlichen Vertragsinformationen in Textform.
§ 3 Leistungen des Fotografen
Der Fotograf erbringt die im Angebot vereinbarten fotografischen oder videografischen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang kann insbesondere umfassen: Vorbereitung und Beratung, Aufnahmezeit, An- und Abreise, Auswahl der Aufnahmen, Bild- oder Videobearbeitung, Bereitstellung digitaler Dateien, Einräumung vereinbarter Nutzungsrechte, zusätzliche Produkte oder Leistungen.
Der Auftraggeber kennt den fotografischen und gestalterischen Stil des Fotografen anhand des veröffentlichten Portfolios. Die künstlerische und technische Gestaltung erfolgt im Rahmen des vereinbarten Zwecks nach dem fachlichen Ermessen des Fotografen. Eine bestimmte Anzahl von Aufnahmen, bestimmte Motive oder konkrete Bildsituationen werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Unbearbeitete Ausgangsdateien, insbesondere RAW-Dateien, Projektdateien und nicht ausgewählte Aufnahmen, sind nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Umfang und Intensität der Bearbeitung richten sich nach dem gebuchten Leistungsumfang und dem Stil des Fotografen. Weitergehende Retuschen und nachträgliche Änderungswünsche können gesondert berechnet werden.
§ 4 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt dem Fotografen rechtzeitig alle Informationen zur Verfügung, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere: Zeit- und Ablaufpläne, Aufnahmeorte, Ansprechpartner, erforderliche Genehmigungen, besondere Motivwünsche, Zugangsmöglichkeiten, sicherheitsrelevante Informationen, Vorgaben zur gewerblichen Nutzung.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, erforderliche Genehmigungen für Aufnahmeorte, Grundstücke, Gebäude und Veranstaltungen einzuholen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch verspätete, unvollständige oder unrichtige Angaben des Auftraggebers entstehen, können dem Auftraggeber berechnet werden, sofern er sie zu vertreten hat.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gilt die im individuellen Angebot vereinbarte Vergütung. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, solange deren Voraussetzungen vorliegen.
Reise-, Übernachtungs-, Park-, Eintritts-, Genehmigungs- und sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, wenn dies im Angebot vereinbart wurde oder der Auftraggeber ihrer Entstehung vorher zugestimmt hat. Der Fotograf kann eine angemessene Anzahlung verlangen. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der verbleibende Rechnungsbetrag nach Erbringung der Leistung und Zugang der Rechnung innerhalb von 14 Kalendertagen fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Terminreservierung, Absage und Verschiebung
Ein Termin wird verbindlich reserviert, sobald der Vertrag zustande gekommen ist und eine vereinbarte Anzahlung eingegangen ist. Kann der Auftraggeber einen Termin nicht wahrnehmen, soll er den Fotografen unverzüglich informieren.
Sagt der Auftraggeber den Auftrag ab, kann der Fotograf nach den gesetzlichen Vorschriften die vereinbarte Vergütung verlangen. Er muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie dasjenige anrechnen lassen, was er durch eine anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungsanspruch entstanden ist.
Eine kostenfreie oder kostenreduzierte Terminverschiebung kann individuell vereinbart werden. Ein Anspruch darauf besteht nur, wenn dies im Angebot oder Vertrag zugesagt wurde. Bereits entstandene und nicht stornierbare Fremdkosten können berechnet werden, soweit der Auftraggeber deren Entstehung veranlasst hat und vorher über diese Kosten informiert wurde.
§ 7 Verhinderung des Fotografen
Kann der Fotograf den Auftrag aufgrund von Krankheit, Unfall oder eines anderen nicht zu vertretenden Umstands nicht durchführen, informiert er den Auftraggeber unverzüglich. Soweit möglich und für den Auftraggeber zumutbar, kann im Einvernehmen ein Ersatztermin vereinbart werden.
Der Fotograf kann einen fachlich geeigneten Ersatzfotografen vorschlagen. Dessen Einsatz bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, sofern nicht bereits im Vertrag eine Vertretungsmöglichkeit vereinbart wurde. Wird der Auftrag nicht durchgeführt und kommt weder ein Ersatztermin noch ein Ersatzfotograf zustande, werden Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 14 dieser AGB und den gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Wetter und äußere Umstände
Bei Außenaufnahmen können Witterung, Lichtverhältnisse, örtliche Einschränkungen und das Verhalten anwesender Personen das Ergebnis beeinflussen. Gefährden Wetter oder andere äußere Umstände die sichere oder vertragsgemäße Durchführung, stimmen die Parteien nach Möglichkeit eine Anpassung, Unterbrechung, Ortsänderung oder Terminverschiebung ab.
Bei Hochzeiten, Veranstaltungen und anderen nicht wiederholbaren Ereignissen besteht kein Anspruch auf bestimmte Licht-, Wetter- oder Hintergrundbedingungen. Gesetzliche Rechte bei höherer Gewalt oder Unmöglichkeit bleiben unberührt.
§ 9 Hochzeiten und Veranstaltungen
Bei Hochzeiten und Veranstaltungen bemüht sich der Fotograf, die wesentlichen Programmpunkte entsprechend dem mitgeteilten Ablauf festzuhalten. Der Auftraggeber informiert den Fotografen rechtzeitig über Änderungen des Ablaufs und über besonders wichtige Personen, Motive und Situationen.
Für nicht aufgenommene Situationen haftet der Fotograf nicht, wenn sie aufgrund eines nicht mitgeteilten Ablaufs, verspäteter Programmpunkte, örtlicher Beschränkungen, des Verhaltens Dritter oder anderer vom Fotografen nicht zu vertretender Umstände nicht aufgenommen werden konnten. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die anwesenden Personen angemessen über die Foto- oder Videoaufnahmen informiert werden. Die datenschutzrechtliche Verantwortung richtet sich nach den konkreten Umständen und gesetzlichen Vorgaben.
Die Veröffentlichung von Aufnahmen erkennbarer Personen durch den Auftraggeber ist nur zulässig, soweit hierfür die erforderlichen Rechte und Rechtsgrundlagen bestehen.
§ 10 Lieferung und Abnahme
Die Art der Bereitstellung und die voraussichtliche Bearbeitungszeit ergeben sich aus dem Angebot. Digitale Dateien können insbesondere über einen passwortgeschützten Download-Link oder einen vereinbarten Datenträger bereitgestellt werden. Angegebene Bearbeitungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Frist vereinbart wurden.
Gegenüber Unternehmern gelten Leistungen als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie ausdrücklich abnimmt oder trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist einen konkreten wesentlichen Mangel mitteilt. Gesetzliche Abnahmeregelungen bleiben unberührt. Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen.
§ 11 Urheberrecht
Das Urheberrecht an den angefertigten Fotografien und Videos verbleibt beim Fotografen. Der Erwerb einer Datei oder eines Abzugs führt nicht zur Übertragung des Urheberrechts. Der Auftraggeber erhält nur die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte.
Bearbeitungen, Verfremdungen oder sonstige Veränderungen der Werke sind nur zulässig, soweit dies vereinbart oder gesetzlich gestattet ist. Eine Entfernung vorhandener Urhebervermerke oder Metadaten ist nur mit vorheriger Zustimmung zulässig, soweit keine zwingende gesetzliche Berechtigung besteht.
§ 12 Nutzungsrechte
Bei privaten Aufträgen erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Eine gewerbliche, redaktionelle oder werbliche Nutzung privater Aufnahmen ist nicht umfasst.
Eine Veröffentlichung privater Aufnahmen in privaten Social-Media-Profilen ist nur umfasst, wenn dies im Angebot ausdrücklich gestattet wird. Die konkret erlaubten Nutzungen sollten im jeweiligen Angebot bezeichnet werden. Bei geschäftlichen und journalistischen Aufträgen ergeben sich Nutzungsart, Medien, Gebiet, Dauer, Umfang und gegebenenfalls Exklusivität ausschließlich aus dem Angebot.
Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung über. Eine Übertragung oder Unterlizenzierung an Dritte ist nur zulässig, wenn dies vereinbart wurde oder für den vereinbarten Nutzungszweck erforderlich ist. Eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs bedarf einer zusätzlichen Vereinbarung und kann zusätzlich vergütungspflichtig sein.
§ 13 Eigenwerbung des Fotografen
Der Fotograf darf Aufnahmen, auf denen Auftraggeber oder andere Personen erkennbar sind, nur veröffentlichen, wenn hierfür eine rechtliche Grundlage besteht. Bei privaten Fotoaufträgen erfolgt eine Nutzung für Website, Portfolio, Wettbewerbe, Ausstellungen, soziale Medien oder Werbung grundsätzlich nur nach gesonderter Zustimmung der betroffenen Personen beziehungsweise der erforderlichen Sorgeberechtigten.
Eine Zustimmung zur Eigenwerbung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Durchführung des Fotoauftrags, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und wirksam etwas anderes vereinbart wurde. Einzelheiten werden außerhalb dieser AGB in einer gesonderten Einwilligungs- oder Model-Release-Erklärung geregelt.
§ 14 Haftung
Der Fotograf haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Fotografen. Gesetzliche Beweislastregelungen bleiben unberührt.
§ 15 Technische Ausfälle und Datensicherung
Der Fotograf trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der im Rahmen des Auftrags erstellten Daten. Eine Garantie, dass technische Geräte oder Speichermedien niemals ausfallen, kann nicht übernommen werden. Bei einem vom Fotografen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten vollständigen Datenverlust richtet sich die Haftung nach § 14.
Soweit eine Wiederholung des Shootings möglich und dem Auftraggeber zumutbar ist, können die Parteien vorrangig einen Ersatztermin vereinnehmen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bereitgestellten Dateien nach Erhalt innerhalb angemessener Zeit herunterzuladen und selbst zu sichern.
§ 16 Archivierung
Der Fotograf ist nicht verpflichtet, unbearbeitete oder nicht ausgewählte Aufnahmen dauerhaft aufzubewahren. Die Dauer der Aufbewahrung fertiggestellter Aufnahmen ergibt sich gegebenenfalls aus dem Angebot. Nach Ablauf der vereinbarten Aufbewahrungsdauer können die Dateien gelöscht werden. Eine langfristige Archivierung muss ausdrücklich vereinbart werden.
§ 17 Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Subjektive Nichtgefallenserklärungen begründen keinen Mangel, wenn die Leistung dem vereinbarten Leistungsumfang und dem erkennbaren Stil des Fotografen entspricht. Technisch oder gestalterisch unvermeidbare geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit keine bestimmte Beschaffenheit vereinbart wurde.
Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.
§ 18 Widerrufsrecht
Verbrauchern kann bei einem außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Der Verbraucher erhält in diesem Fall vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und das gesetzliche Muster-Widerrufsformular.
Soll die Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, wird der Fotograf eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers einholen. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Dienstleistungsvertrag erst dann vorzeitig, wenn der Fotograf die Dienstleistung vollständig erbracht hat und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese AGB ersetzen keine erforderliche Widerrufsbelehrung.
§ 19 Verbraucherschlichtung
Der Fotograf ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 20 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
§ 21 Gerichtsstand
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg Gerichtsstand, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.
§ 22 Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.